Unsere Pflegeberatung berät Sie gerne zu ganz allgemeinen Fragen, die bei Ihnen in der persönlichen Pflegesituation aufkommen. Dies können unter anderem sein:
- Pflegeberatung nach § 37,3 SGB XI
- Probleme und Entlastungen in der Pflege
- Organisation der Pflege
- Verhinderungspflege für Angehörige
- Unterstützung bei Antragstellungen
- Vorbereitung auf die MDK-Begutachtungen (Begutachtungen des Medizinischen Dienstes)
- Finanzierung der Pflege
Kosteninformation:
- Halb- bis vierteljährig steht allen Pflegebedürftigen ein ausführliches Beratungsgespräch zu (§ 37,3 SGB XI). Diese Kosten trägt die jeweilige Pflegekasse.
- Gegebenenfalls können Beratungskosten anfallen.