Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft ihre alltäglichen Grundverrichtungen nicht mehr alleine bewältigen können. Die Grundpflege umfasst beispielsweise alle nicht-medizinischen, körperbezogenen Tätigkeiten wie z.B. die Körperpflege, Mobilisation und Ernährung.

  • Körperpflege
  • Duschen und Baden
  • Mobilisation
  • Lagern und Betten
  • Haarpflege
  • Mund- und Zahnpflege
  • Toilettengänge
  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  • Sonderernährung bei liegender Magensonde (PEG)
  • Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung und Getränken
  • Verhinderungspflege bei Ausfall der Pflegeperson
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Arztbesuche

Kosteninformation

  • Die Pflegekasse übernimmt alle Leistungen im Rahmen des Sachleistungsbudgets. Das Budget hängt dabei immer von dem jeweiligen Pflegegrad ab.
    Wir beraten Sie gerne im Einzelfall und ermitteln für Sie, ob die jeweiligen Leistungen durch Ihre Pflegeversicherung abgedeckt sind und ob Zuzahlungen notwendig werden.

Ansprechpartner

Doris Wardenburg

Pflegedienstleitung