Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach § 45 SBG XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich, der für Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zu Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags eingesetzt werden kann.
Unser Team aus ehrenamtlich Beschäftigten sorgt für eine Abwechslung im Alltag und geht dabei individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein. Dies kann zum Beispiel ein Besuch zum gemeinsamen Tee trinken mit einem anschließenden Spaziergang oder die Begleitung zu Arztbesuchen sein. Aber auch bei anderen Dingen sind wir gerne an Ihrer Seite.
- Tägliche und oder stundenweise Betreuung
- Spaziergänge
- Begleitung (z.B. Arztbesuche, Einkauf, Friedhof,…)
- Hilfe beim Öffnen und Lesen der Post
- Persönliche Zuwendung in Gesprächen
- Gesellschaftsspiele spielen
- Erinnerungsübungen (z.B. Singen von bekannten Liedern, Fotoalben ansehen)
- Unterstützung bei sozialen Kontakten
- Vermittlung von Hilfsmitteln, Essen auf Rädern, Gärtner etc.
- Entlastung von betreuenden Angehörigen
Kosteninformation
- Alle Leistungen dieser Art können über ein monatliches Budget von 125,00 € durch die Pflegeversicherung geltend gemacht werden. Die Voraussetzung ist lediglich der Nachweis über die Pflegebedürftigkeit.