Fahrdienst
Die Tagespflegeeinrichtung stellt einen Fahrdienst für die An- und Abfahrt der Gäste sicher, soweit diese nicht von Angehörigen übernommen wird. Die Höhe der Entgelte für den Fahrdienst können einzelfahrtbezogen in der Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen ausgewiesen werden. Die Fahrtzeit pro Einzelfahrt darf 45 Minuten nicht überschreiten.