Zur Information: Der Medizinische Dienst ist eine neutrale Einrichtung der Krankenversicherung. Der Medizinische Dienst hat den Pflegebedürftigen in seiner Häuslichkeit zu untersuchen. Das kann der eigene Haushalt oder ein anderer Haushalt sein, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde.

Der MDK-Gutachter kommt

  • Wenn ein Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung gestellt wurde, um prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
  • Wenn ein Antrag auf Höherstufung erfolgt ist.
  • Wenn die Notwendigkeit der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen überprüft werden soll.
  • Auf Veranlassung der Kranken- bzw. Pflegekasse, z. B. bei Beschwerden oder bei Widerspruchsverfahren oder zur Kontrolle.

Hat der Versicherte eingewilligt, so soll der Medizinische Dienst von den behandelnden Ärzten Auskünfte und Unterlagen über die für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wichtigen Vorerkrankungen sowie Art, Umfang und Dauer der Pflegebedürftigkeit einholen. Der Medizinische Dienst überprüft den Grad der Pflegebedürftigkeit anhand auch eigener Untersuchungen.

Dabei trifft der Medizinische Dienst auch Feststellung über:

  • erforderliche Maßnahmen zur Vorbeugung und Rehabilitation
  • die Art und den Umfang von Pflegeleistungen
  • die Notwendigkeit der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen
  • für die Pflege wichtige Hinweise
  • ob die Pflege im häuslichen Bereich sichergestellt ist

Der Medizinische Dienst hat den Pflegebedürftigen in seiner Häuslichkeit zu untersuchen. Das kann der eigene Haushalt oder ein anderer Haushalt sein, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde. Der Medizinische Dienst kann mit seinem speziellen Wissen bei den Begutachtungs- und Entscheidungsprozessen genutzt werden und z. B. einen Pflegeplan aufstellen und Empfehlungen zur häuslichen bzw. stationären Pflege geben, sowie Aktivitätsmöglichkeiten begutachten. Der Medizinische Dienst meldet sich schriftlich zum Besuchstermin an. Telefonische Anmeldungen dürfen abgelehnt werden (aus Sicherheitsgründen). Die pflegende Person sollte beim Besuch des Medizinischen Dienstes zugegen sein. Dieses ist besonders bei psychisch Erkrankten oder bei verwirrten Personen zu beachten.

Checkliste

  • Sie haben bereits auf dem Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit mitgeteilt, welche Person ebenfalls beim Besuch des Medizinischen Dienstes zugegen sein soll.
  • Sie stellen nach der Anmeldung des Medizinischen Dienstes sicher, dass diese genannte Person auch anwesend ist.
  • Sie besorgen alle relevanten Unterlagen Ihres Hausarztes bzw. Facharztes sowie sonstige Krankenberichte, die für die Pflegebedürftigkeit von Bedeutung sind.
  • Sie informieren Ihren schon bei Ihnen tätigen Pflegedienst über den Termin des MDK Besuches. Folgende Punkte sollten sie schriftlich festhalten. So gehen keine wichtigen Informationen verloren.
  • Falls noch kein Pflegedienst bei Ihnen tätig ist, wäre es günstig, ein Pflegetagebuch – möglichst über ein paar Wochen oder mindestens ein paar Tage zu führen. Ein Pflegetagebuch kann in den meisten Fällen von der Krankenkasse angefordert werden. Sie können jedoch auch formlos ein Pflegetagebuch führen. Dort sollte aufgeführt werden:
    a. Die Hilfeleistung , die erbracht werden muss.
    b. Die Anzahl der angegebenen Hilfeleistung in 24 Std.
    c. Die Tageszeit der Hilfeleistung.
    d. Die Dauer der einzelnen Hilfeleistungen. Siehe Anlage: Pflegetagebuch Musterblatt
  • Erschwernisse in der Pflege, z.B. Demenz, Schmerzen, psychische Probleme empfehlen wir, aufzulisten.
  • Falls der Pflegebedürftige Medikamente bekommt, sollten Sie eine Medikamentenliste vorliegen haben mit Angaben über Name, Menge und zeitlicher Gabe der Medikamente, z.B. Medikament A: 3x täglich ½ Tbl. Medikament B: 2xtäglich 1 Drg.
  • Sind schon Pflegehilfsmittel vorhanden sein, so sollten Sie diese angeben können.
  • Bestehen bereits Therapien, z.B. Ergotherapie oder Krankengymnastik, listen Sie diese ebenfalls auf.
  • Haben Sie Wünsche oder Vorschläge bezüglich eines eventuellen behindertengerechten Umbaues, so teilen Sie dieses ebenfalls dem MDK mit. Er wird Sie beraten. Anmerkung Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie kostenlos individuell in unseren Räumlichkeiten und selbstverständlich auch bei Ihnen zu Hause. Rufen Sie uns an

Unser Ziel

Wir möchten Ihnen helfen, sich gut auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vorzubereiten, so dass im Falle der Pflegebedürftigkeit auch eine entsprechende Einstufung erfolgt etc. Anhand unserer Checkliste sind sie umfassend vorbereitet und können somit dem Medizinischen Dienst ein konkretes Bild des Pflegebedürftigen vermitteln.